Sie finden unsere Designvorlagen in den “vorgefertigten Designs” in Ihrem Wunschprodukt.
Bestellungen bis 11.08.2025, 18:00 Uhr:
Bestellungen vom 12.08. bis 20.08.2025:
Bestellungen ab 21.08.2025:
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen auch Ihnen eine sonnige und erholsame Sommerzeit!
myCANS ist nach aktueller Gesetzeslage nicht verpflichtet, die Anforderungen der EU-Richtlinie (2019/882) zur Barrierefreiheit umzusetzen. Dennoch liegt uns das Thema am Herzen. Wir setzen uns freiwillig dafür ein, unseren Online-Shop so zugänglich wie möglich zu gestalten.
Bitte beachten Sie: Die Gestaltung personalisierter Getränkedosen ist eine stark visuelle Aufgabe und lässt sich daher nicht vollständig barrierefrei abbilden. Dennoch optimieren wir kontinuierlich unsere Inhalte, um allen Nutzerinnen und Nutzern ein angenehmes Einkaufserlebnis zu ermöglichen.
Ihr Feedback ist willkommen: Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Hinweise zur Verbesserung haben, freuen wir uns über Ihre Nachricht an info@my-cans.com.
Das neue Verpackungsgesetz vom 9. Juni 2021, im Bundesgesetzblatt (BGBl) am 14. Juni 2021 veröffentlicht, trat zum 3. Juli 2021 in Kraft. Die im Verpackungsgesetz vorgenommenen Änderungen betreffen auch den Vertrieb von Getränken in Einwegverpackungen, wie unseren Getränkedosen.
Ab dem 1. Januar 2022 gilt die Pfandpflicht für alle Getränkedosen, egal welchen Inhalt sie haben. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite DPG Deutsche Pfandsystem GmbH bzw. auf der Webseite der Bundesregierung.
Der festgelegte Einwegpfandsatz für Getränkedosen beträgt 0,25 Euro.
Unsere Getränkedosen können bei jedem Rücknahmeautomaten und in jeder Verkaufsstelle zurückgegeben werden, die auch Getränkedosen verkauft. Ausschlaggebend ist allein das Material und nicht die Form, die Marke oder der Inhalt der Dosen. Händler müssen die leeren Dosen zurücknehmen und das Einweg-Pfand von 25 Cent auszahlen, auch wenn die Dosen nicht dort gekauft worden sind. Die Erstattung des Pfandes ist nicht an einen Neukauf gebunden.
Wenn Sie als Wiederverkäufer nach dem 1. Januar 2022 noch Dosen im Regal oder Lager haben, die noch nicht das Pfandlogo der DPG tragen und die Sie ohne Pfandzahlung bezogen haben, können diese Getränkedosen noch ohne Pfand verkauft werden. Diese Übergangsregelung gilt bis zum 1. Juli 2022 und soll verhindern, dass noch vorhandene Restbestände ohne Pfandlogo vernichtet werden müssen.
Eine Übersicht pfandpflichtiger Getränke bzw. Einweggetränkeverpackungen finden Sie hier.
Liebe myCans-Kunden,
in Anbetracht der aktuellen Lage möchten wir Sie informieren, dass unser Shop normal weiter läuft. Uns ist Ihre und unsere Gesundheit und Sicherheit wichtig und steht im Mittelpunkt jeder Entscheidung. Es ist uns sehr wichtig, einen Beitrag zur Reduzierung der Übertragung von COVID-19 zu leisten. Hier sind einige Schritte, die wir unternehmen, um uns alle in dieser sich ständig weiterentwickelnden Situation zu schützen.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen Gesundheit und Optimismus,
Ihr myCans-Team
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